1. Begriffsbestimmungen
Der Verkäufer ist 3D-PrintFY / 3D-PrintForYou

Der Käufer ist der Abnehmer der Waren und Dienstleistungen.

Der Vertrag ist der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Käufer den Vertrag annimmt, indem er dem Verkäufer einen autorisierten Kaufauftrag erteilt.

2. Maßgebliche Bedingungen
Alle Kaufverträge werden vom Verkäufer zu diesen Bedingungen geschlossen, und etwaige auf dem Bestellformular des Käufers oder anderen Dokumenten abgedruckte Bedingungen gelten nicht, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

Diese Bedingungen können nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien oder durch einen maschinengeschriebenen oder schriftlichen Zusatz auf der Vorderseite dieses Dokuments oder einer Anlage zu diesem Dokument geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

3. Kostenvoranschläge
Die Angebote werden auf der Grundlage der dem Verkäufer vorliegenden Informationen erstellt. Ein Angebot ist nur für die exakten Daten gültig, die für das Angebot angegeben wurden. Wenn nach dem Datum des Kostenvoranschlags weitere Angaben gemacht werden oder wenn sich diese Angaben als unrichtig erweisen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Preis und die Lieferung neu zu berechnen.

Alle Preisangaben beruhen darauf, dass der Käufer dem Verkäufer gute 3D-Daten zur Verfügung stellt. Wichtige kleine Merkmale sollten dem Verkäufer in der Angebotsphase zur Machbarkeitsanalyse durch unser technisches Team mitgeteilt werden.

Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung hinzugerechnet wird.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis zu ändern, wenn sich die Material- und Arbeitskosten während der Ausführung der Arbeiten erhöhen.

4. Preis und Zahlung

Die vollständige Zahlung für Waren und Dienstleistungen muss vor dem Versand eingegangen und beglichen sein. Eine Rechnung kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Banküberweisung, Paypal oder Barzahlung.

Der in Rechnung gestellte Preis für Waren und Dienstleistungen ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen (in diesen Verkaufsbedingungen als Fälligkeitsdatum bezeichnet).

Ist der Käufer mit einer Zahlung aus dem Vertrag im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, auf die überfällige Zahlung vom Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung Zinsen in Höhe von 6,62% über dem Basiszinssatz der BGB § 288 zu berechnen.

5. Lieferung
Sollte sich die Lieferung aus unvorhergesehenen Gründen verzögern, wird der Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß informieren, haftet jedoch nicht für Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben (direkte, indirekte oder Folgekosten), die dem Käufer infolge einer verspäteten Lieferung entstehen, es sei denn, es wurden für ein bestimmtes Projekt besondere Bedingungen vereinbart, die von beiden Parteien ordnungsgemäß vereinbart und unterzeichnet wurden.

6. Risiko und Eigentumsübergang
6.1) Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung an das Betriebsgelände des Käufers, an eine andere vom Käufer angegebene Lieferadresse oder im Falle der Lieferung ab Werk bei Abholung durch den Verkäufer auf das Risiko des Käufers über.

6.2) Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für Lieferengpässe oder Transportschäden, es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer seine Ansprüche innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung schriftlich mit. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für Waren, die auf dem Transportweg verloren gegangen sind, es sei denn, der Käufer benachrichtigt den Verkäufer schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach der Mitteilung des Verkäufers über den Versand der Waren. Unterlässt es der Käufer, dem Verkäufer innerhalb der in diesem Absatz (b) genannten Fristen eine Abweichung mitzuteilen, so gilt die Ware ab dem Zeitpunkt des Versands aus den Geschäftsräumen des Verkäufers als auf das Risiko des Käufers übergegangen.

6.3) Das rechtliche Eigentum an den Waren verbleibt beim Verkäufer, bis der Verkäufer alle vom Käufer geschuldeten Beträge erhalten hat, sei es aus dem Vertrag oder aus einem anderen Konto des Verkäufers.

6.4) Der Käufer erkennt an, dass er die Waren nur als Verwahrer für den Verkäufer besitzt, bis alle vom Käufer geschuldeten Beträge, sei es aus dem Vertrag oder aus einer anderen Rechnung mit dem Verkäufer, beglichen sind, und bis der Käufer Eigentümer der Waren wird, hat er sie getrennt von seinen eigenen Waren und so zu lagern, dass sie leicht als Waren des Verkäufers erkennbar sind.

6.5) Das Recht des Käufers auf den Besitz der Waren erlischt, wenn der Käufer, der kein Verkäufer ist, eine Konkurshandlung begeht oder zulässt, dass gegen ihn ein Konkursverfahren eröffnet wird, oder wenn er seinen Gläubigern einen Vergleich zur Befriedigung seiner Schulden oder einen Plan zur Regelung seiner Angelegenheiten vorschlägt, der vorsieht, dass eine Person in Bezug auf den Vergleich oder den Plan entweder als Treuhänder oder anderweitig zum Zweck der Überwachung seiner Durchführung handelt, oder wenn der Käufer, der ein Verkäufer ist, die Bestellung eines Verwalters oder Zwangsverwalters (gemäß der Definition dieser Begriffe im Insolvenzgesetz von 1985) über sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon duldet oder zulässt, oder wenn ein Antrag auf Auflösung des Käufers gestellt wird oder wenn der Käufer eine Versammlung seiner Gläubiger zum Zwecke der Auflösung einberuft. Zum Zwecke der Rücknahme seiner Waren kann der Verkäufer die Räumlichkeiten, in denen sie gelagert sind, betreten und sie wieder in Besitz nehmen.

7. Allgemeine Haftung
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Waren und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den vom Käufer vorgelegten oder vom Verkäufer für den Käufer erstellten und von diesem genehmigten Zeichnungen, magnetischen Datenträgern oder sonstigen Anweisungen und Spezifikationen zu liefern. Die Spezifikationen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.

Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an den Waren und Dienstleistungen, die auf Unzulänglichkeiten in den Spezifikationen zurückzuführen sind. Arbeiten, die sich aus Änderungen des Entwurfs oder der Spezifikation ergeben, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch der Ware oder Dienstleistung entstehen.

Der Verkäufer haftet für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die sich aus einem Mangel oder Versagen dieser Waren oder Dienstleistungen durch das Personal des Verkäufers ergeben, vorausgesetzt, dass der Mangel auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist, die ausschließlich dem Verkäufer zuzuschreiben sind. Es ist Sache des Käufers, sich vor der Verwendung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen zu vergewissern, dass diese für seine Bedürfnisse geeignet sind. Die an den gelieferten Waren und Dienstleistungen festgestellten Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung der beanstandeten Waren oder Dienstleistungen schriftlich mitgeteilt werden; nach Ablauf dieser Frist erlischt die Haftung des Verkäufers.

Die Empfehlungen des Verkäufers in Bezug auf die Verwendung oder Anwendung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen gelten als zuverlässig, der Verkäufer übernimmt jedoch keine Garantie für die Ergebnisse. Das Eigentum des Käufers wird vollständig auf dessen Risiko verwahrt. Bei der Lieferung von Materialien an den Käufer werden die Kosten, die sich aus dem Mangel oder der Untauglichkeit ergeben, in Rechnung gestellt. Der Verkäufer haftet nicht für Probenahme-, Prüf-, Mess- oder Inspektionskosten, die dem Käufer oder seinem Beauftragten entstehen können.

Der Verkäufer gibt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die gelieferten Waren oder Dienstleistungen. Dies schließt eine Garantie für die Eignung für einen bestimmten Zweck ein, ist aber nicht darauf beschränkt.

Der Käufer hält den Verkäufer (und seine Angestellten und Vertreter) schadlos gegen alle Arten von Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten und Schäden, die sich aus 1) der Verletzung von Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer oder der Verletzung oder Veruntreuung von Patenten, Urheberrechten oder anderen Eigentumsrechten ergeben oder daraus resultieren.

Der Verkäufer wird sich bemühen, alle relevanten elektronischen Informationen, die als Teil des Prozesses der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an einen Käufer generiert wurden, für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Abschluss einer Arbeit oder eines Projekts aufzubewahren; danach können sie nach dem Ermessen des Verkäufers vernichtet werden. Es wird keine Haftung für den Verlust der gespeicherten Informationen übernommen, unabhängig davon, ob der Verlust auf einen Unfall oder einen Fehler zurückzuführen ist. Kopien der bei der Herstellung der Waren und Dienstleistungen erzeugten Informationen können dem Käufer nach dem Ermessen des Verkäufers zur Verfügung gestellt werden. Solche Kopien sind kostenpflichtig.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Techniken, Know-how und Verfahren, die bei der Herstellung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden, nicht offen zu legen. Sofern die Arbeit vollständig bezahlt wurde, werden auf Wunsch des Käufers alle Informationen über die Arbeit oder das Projekt des Käufers gelöscht und keine technischen Aufzeichnungen über diese Arbeit vom Verkäufer aufbewahrt. Der Käufer wird aufgefordert, den Verkäufer schriftlich zu entschädigen und ihn von der weiteren Verantwortung für diese Arbeit zu entbinden. Derartige vom Kunden verlangte Maßnahmen werden in Rechnung gestellt.

Alle Vorrichtungen, Daten und Informationen, die der Verkäufer für die Herstellung der Teile des Käufers erstellt hat, bleiben Eigentum des Verkäufers, es sei denn, im Angebot des Verkäufers ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Der Verkäufer fertigt die Teile im Rahmen der Genauigkeit der verwendeten Maschinen.

Alle vom Verkäufer für die Herstellung der Teile des Käufers hergestellten Formen bleiben Eigentum des Verkäufers, sofern im Angebot des Verkäufers nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Formen werden vom Verkäufer sechs Monate lang aufbewahrt und stehen während dieser Zeit dem Käufer zur Verfügung, sofern sie sich noch in einem brauchbaren Zustand befinden.

Alle vom Verkäufer für die Herstellung der Teile des Käufers hergestellten Formen bleiben Eigentum des Verkäufers, sofern im Angebot des Verkäufers nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Formen werden vom Verkäufer sechs Monate lang aufbewahrt und stehen während dieser Zeit dem Käufer zur Verfügung, sofern sie sich noch in einem brauchbaren Zustand befinden.

8. Verletzungen von Patenten usw:

Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Schäden, Kosten und Auslagen frei, die ihm infolge der gemäß der Spezifikation des Käufers durchgeführten Arbeiten oder gelieferten Materialien entstehen, die eine Verletzung oder angebliche Verletzung eines Patents, eines eingetragenen Geschmacksmusters oder sonstiger geistiger Eigentumsrechte oder Billigkeitsrechte eines Dritten beinhalten.

9. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

10. Unterauftragsvergabe
Der Verkäufer ist berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag an Unterauftragnehmer zu vergeben.

11. Stornierung von Aufträgen
Vom Verkäufer angenommene Aufträge können nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert oder ausgesetzt werden, und der Käufer haftet für alle entstandenen Kosten und zu Bedingungen, die den Verkäufer von allen Verlusten, einschließlich des Verlusts von Beiträgen für nicht ausgelastete Kapazitäten, freistellen.

12. Drucktolleranzen

3D-Druckverfahren:

  • FDM-Druck:
    • Toleranz: ⌀ ± 0,4mm, max. ca. ± 0,5mm.
  • SLA-Druck:
    • Toleranz: ⌀ ± 0,2mm, max. ca. ± 0,3mm.